Anlage 13 FZV

(zu § 41 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 123 - 124)

Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck). Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2. Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten. Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.

Abbildung Seite 1:

Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 41 FZVGültig vom     bis Das vorstehende Kennzeichen istVorname, Name, Firma Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz, Straße und Hausnummerfür die nachfolgend beschrieben Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten zugeteilt worden.Dieses Heft gilt nur, wenn die nachfolgende Beschreibung für das jeweilige Fahrzeug vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist. Ort, DatumName der ZulassungsbehördeUnterschrift

Abbildung Seite 2: 1Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus2Hersteller-Kurzbezeichnung (Marke)3Fahrzeug-Identifizierungsnummer4Hubraum in cm3Nennleistung in kWLeermasse in kg(nur bei Krafträdern)5Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs(soweit nicht bekannt Baujahr)6Zulässige Gesamtmasse in kg7Zulässige max. Achslast in kgAchse 1Achse 4Achse 2Achse 5Achse 38Höchstgeschwindigkeit in km/h Ort, DatumUnterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs